top of page

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

 

1.1 Die hier festgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge zwischen der Steeltech UG, vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Dietel, Fichtelgebirgsstraße 13, 95183 Feilitzsch, Telefon 0170/4750089, E-Mail: info@die-steeltech.de und ihren Kunden (Unternehmer).

​

1.2 Gem. § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

​

1.3 Individualvereinbarungen behalten immer ihren Vorrang vor diesen AGB.

​

2. Allgemeine Vertragsbestimmungen

​

2.1 Vertragsschluss

Auf Anfrage des Kunden erstellt die Steeltech UG, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein freibleibendes Angebot. Dieses Angebot gilt unverbindlich. Der Kunde hat nach Zugang eine 7-tägige Frist, um das Angebot zu bestätigen oder seinerseits ein eigenes Angebot abzugeben. Diese Erklärungen des Kunden bleiben ebenfalls unverbindlich. Erst mit der darauffolgenden Annahme in Form der Auftragsbestätigung durch die Steeltech UG entsteht die Rechtswirksamkeit des Vertrages. Die Vertragssprache ist Deutsch.

​

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

​

3.1 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Standort der Steeltech UG an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Versand/Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

​

3.2 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nur nach Absprache mit dem Kunden gemacht. Sie bleiben unverbindlich. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Regelungen zu Kostenvoranschlägen.

​

3.3 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen. Etwaige Garantien bleiben von diesen AGB unberührt. Es sind die Regelungen des § 377 HGB zu beachten. Die Steeltech UG bestimmt über die Art der Nacherfüllung. Mangelansprüche des Kunden verjähren 1 Jahr ab Lieferung.

 

3.4 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die gesetzlich zwingenden Vorschriften. Bei verursachten Schäden haftet die Steeltech UG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Steeltech UG und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die

bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

​

3.5 Bezahlung

Alle Preise sind in Euro inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. Lieferungs- / Versandkosten.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb dieser Frist zu bezahlen.

​

3.6 Eigentumsvorbehalt

Die Steeltech UG als Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller dem Auftragnehmer aus der Geschäftsverbindung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber den Kunden zustehenden und noch erwachsenden Forderungen vor. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn gesichert ist, dass die Zahlung an die Steeltech UG erfolgt

und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine

Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Eine Weiterverarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt ausschließlich im Namen und Interesse der Steeltech UG. Wird die Ware vom Kunden weiterverkauft oder in sein oder Grundstück bzw. Gebäude eines Dritten eingebaut, derart, dass sie Bestandteil eines Grundstückes bzw. Gebäudes werden, gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden, ggf. auch die Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer oder Dritte, in Höhe der ursprünglichen Waren-/Rechnungsbeträge auf die Steeltech UG zur Sicherung unserer Forderungen über,

ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Der Kunde verpflichtet sich, der Steeltech UG alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung seiner Eigentumsrechte zu erteilen, auszuhändigen bzw. zu beschaffen.

​

3.7 Leistungsverzug Kunde

Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

​

4. Allgemeine Montage- & Reparaturbedingungen

​

4.1 Es gelten die Regelungen unter 4. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von M.ngelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

​

4.2 Kosten

Wird bei Vertragsschluss keine unverbindliche Kostenschätzung abgegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Die Steeltech UG erstellt verbindliche Kostenvoranschläge nur auf ausdrückliche Aufforderung des Kunden. Die Verbindlichkeit ergibt sich nur, wenn der Kostenvoranschlag schriftlich und als verbindlich gekennzeichnet erfolgt. Ergibt sich, während der Arbeiten, dass die anfallenden Kosten der Reparatur den unverbindlichen Kostenvoranschlag übersteigen, wird der Vertragspartner unverzüglich hierüber informiert. Gleiches gilt für Mängel, die erst bei der Reparatur feststellbar sind und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

​

4.3 Kündigung

Dem Besteller steht jederzeit das gesetzliche Kündigungsrecht zu. Jedoch ist der Besteller nach der Kündigung verpflichtet die bereits verübte Arbeit und Aufwendungen zu bezahlen. Darunter fallen auch bereits bestellte und beschaffte Ersatzteile und Gewinnausfall. Davon ausgeschlossen sind Fälle, bei denen der Kündigungsgrund auf Tatsachen beruht, die die Steeltech UG zu vertreten hat.

​

4.4 Zahlungen

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Abnahme.

​

4.5 Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, für ein angemessenes Arbeitsumfeld und Arbeitssicherheit zu sorgen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf eigene Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen. Außerdem hat er alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die Steeltech UG nach Setzung einer Frist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, anstelle

und auf Kosten des Kunden die erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

​

4.6 Zeitliche Bestimmungen zur Ausführung

Die zeitlichen Angaben der Steeltech UG erfolgen unverbindlich und beruhen auf

Schätzungen.

​

4.7 Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Gerät der Kunde bei der Abnahme in Verzug, gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen i.S.d § 12 VOB/B nach Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Sache ohne Abnahme in Betrieb nimmt. In diesem Fall gilt die Abnahme bereits nach 5 Werktagen.

​

4.8 Pfandrecht

Der Steeltech UG steht aus den Forderungen des Werkvertrages bis zur vollständigen Begleichung dieser, ein Pfandrecht an dem Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Werkvertrages zu.

​

4.9 Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zur Anzeige zu bringen. Für Arbeiten, die der Kunde selbst oder durch Dritte hat ausführen lassen, haftet die Steeltech UG nicht. Ebenso wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch reparaturbedürftiger Teile unterbleibt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -regelungen.

​

5. Gerichtsstandvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und der Steeltech UG sind die Gerichte in 95030 Hof a.d. Saale ausschließlich zuständig.

bottom of page